Gemeindehaus Safnern
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Safnern-Brücke
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Winterstimmung
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Naturschutzgebiet Häftli
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Waldgebiet am Büttenberg
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Inmitten der Natur
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Am Rande des Büttenberg
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Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
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Erntezeit
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Mattenhof Stöckli
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Blickfang - schlicht aber schön
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Aus vergangenen Zeiten
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Gemeindehaus Safnern bei Nacht
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Herbststimmung
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Safnernberg
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Im Riedrain
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Winter-Impressionen im Häftli
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Abendstimmung im winterlichen Safnern
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Publikation öffentliche Auflage Wasserbaubewilligungsverfahren Riedere

08.05.2020

Wasserbaugesuch zur Ausdolung und Verlegung Riederebach

Wasserbaubewilligungsverfahren gemäss Art. 30 ff. Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 und Art. 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994.

Wasserbauträger: Gemeinde Safnern

Gewässer: Riedere (78256)

Ort: Am Gässli, Riedrain

Koordinaten: 2 591 548 / 1 222 614

Vorhaben: Ausdolung und Verlegung Riederebach

Beanspruchte Ausnahmen:

- Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässer (Art. 38 Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20; Art. 4 kantonale Gewässerschutzverordnung, KGV, BSG 821.1)

- Übrige Ausnahmen (Art. 48 Abs. 3 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau, WBG, BSG 751.11)

- Bauvorhaben im Gewässerraum (Art. 41c Eidgenössische Gewässerschutzverordnung, GschV, SR 814.201)

- Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 bis 10 Bundesgesetz über die Fischerei, BGF, SR 923.01; Art. 8 bis 10 und 13 kantonales Fischereigesetz FiG, BSG 923.11)

- Verringerter Waldabstand (Art. 25 bis 27 kantonales Waldgesetz, KWaG, BSG 921.11)

- Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 Bundesgesetz über die Raumplanung, RPG, SR 700; Art. 5 WGB; Art. 30 Abs. 3 WBG)

 Unterlagen:

Inhaltsverzeichnis Auflage

Situation Bachprojekt

Längenprofil Bachsohle

Querprofile 1 bis 6

Detailplan Einlaufbauwerk-Schlammsammler

Grundbuchsituation

Baugesuch 1.0

Naturgefahren NG

Bauten nach Waldgesetz

Benützung von öffentlichem Terrain 5.0

Bodenschutz

Übersichtsplan 1_25'000

Technischer Bericht

Landerwerbsplan Situation

Situation Werkleitungen

Bachabsteckung

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 7. Mai 2020 bis 8. Juni 2020 in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 62, 2553 Safnern, auf und können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Während der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Corona Virus bitten wir die Bevölkerung, die Gemeindeverwaltung bei Bedarf zuerst per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren und empfangen Sie in dringenden Fällen nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 032 356 02 60 / safnern@safnern.ch).

Während der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Adresse

Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern

Tel.: 032 356 02 60
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.00
Dienstag 14.00 - 18.00
Mittwoch 07.30 - 15.00
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00 - 11.00
 

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