Gemeindehaus Safnern
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Safnern-Brücke
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Winterstimmung
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Naturschutzgebiet Häftli
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Waldgebiet am Büttenberg
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Inmitten der Natur
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Am Rande des Büttenberg
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Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
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Erntezeit
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Mattenhof Stöckli
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Blickfang - schlicht aber schön
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Aus vergangenen Zeiten
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Gemeindehaus Safnern bei Nacht
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Herbststimmung
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Safnernberg
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Im Riedrain
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Winter-Impressionen im Häftli
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Abendstimmung im winterlichen Safnern
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Verbot für Motorwagen und Motorräder

29.06.2015

Verbot für Motorwagen und Motorräder

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Safnern verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbe-schränkung:

Verbot für Motorwagen und Motorräder
Sandwurfweg (Griendamm) in Safnern, Feldweg zwischen dem Kanalweg bei der Safnernbrücke

und dem Meienriedweg in Scheuren.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwal-tungskreises Biel/Bienne. erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffe-nen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Der Gemeinderat, 1. Juli 2015

Adresse

Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern

Tel.: 032 356 02 60
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.00
Dienstag 14.00 - 18.00
Mittwoch 07.30 - 15.00
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00 - 11.00
 

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