Gemeindehaus Safnern
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Safnern-Brücke
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Winterstimmung
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Naturschutzgebiet Häftli
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Waldgebiet am Büttenberg
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Inmitten der Natur
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Am Rande des Büttenberg
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Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
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Erntezeit
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Mattenhof Stöckli
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Blickfang - schlicht aber schön
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Aus vergangenen Zeiten
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Gemeindehaus Safnern bei Nacht
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Herbststimmung
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Safnernberg
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Im Riedrain
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Winter-Impressionen im Häftli
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Abendstimmung im winterlichen Safnern
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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

19.07.2022

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Im ganzen Kanton gilt ab sofort ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt.

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Für eine Beurteilung der Situation im Hinblick auf den 1. August ist es noch zu früh. Die erwarteten lokalen Hitzegewitter in den nächsten Tagen dürften noch nicht die erhoffte Entspannung bringen. Dazu müsste es über mehrere Tage flächendeckend regnen. Verlässliche Aussagen zu den geltenden Regeln am Nationalfeiertag können frühestens einige Tage vorher gemacht werden. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr

Feuerverbot
Was gilt?

Adresse

Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern

Tel.: 032 356 02 60
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.00
Dienstag 14.00 - 18.00
Mittwoch 07.30 - 15.00
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00 - 11.00
 

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