11.12.2019
Inkrafttreten per 1. Januar 2020
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Safnern an seiner Sitzung vom 25. November 2019 die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebetriebe genehmigt hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2020 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
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Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
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Freitag | 08.00 - 11.00 |
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