17.07.2019
Inkrafttreten per 1. Januar 2020
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Safnern am 5. Juni 2019 beschlossene Personalreglement am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Bei der Gemeindeverwaltung können Kopien aller Erlasse bezogen werden. Ebenfalls sind die Reglemente und Verordnungen auf der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch aufgeschaltet.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
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