Gemeindehaus Safnern
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Safnern-Brücke
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Winterstimmung
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Naturschutzgebiet Häftli
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Waldgebiet am Büttenberg
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Inmitten der Natur
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Am Rande des Büttenberg
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Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
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Erntezeit
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Mattenhof Stöckli
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Blickfang - schlicht aber schön
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Aus vergangenen Zeiten
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Gemeindehaus Safnern bei Nacht
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Herbststimmung
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Safnernberg
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Im Riedrain
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Winter-Impressionen im Häftli
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Abendstimmung im winterlichen Safnern
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Kantonales Energiegesetz

23.12.2022

Diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

• Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

• Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

• Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtener-gieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an dieöffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

Adresse

Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern

Tel.: 032 356 02 60
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.00
Dienstag 14.00 - 18.00
Mittwoch 07.30 - 15.00
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00 - 11.00
 

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