08.11.2023
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Safnern bringt die Änderungen bzw. Ergänzungen aufgrund der Mitwirkung zur Aktualisierung der Ortsplanung, gestützt auf Artikel 58 des kant. Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, zur 2. öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Das Dossier umfasst:
- Änderung Zonenplan:
- Einführung ZPP 5 Terrassenstrasse
- Umzonung Parz. 432 von Wohnzone W2 in ZöN A
- Änderung Schutzplan:
- Ergänzung geschützter Baum
- Ergänzung geschützter Brunnen
- Baureglement mit folgenden Änderungen:
- Einführung Grünflächenziffer in Wohnzonen W1 und W2
- Anpassungen ZöN A
- Einführung ZPP 5 Terrassenstrasse
- Präzisierung "standortgemäss"
- Erläuterungsbericht (Bericht nach Art. 47 RPV)
Die Akten liegen vom 7. November bis 11. Dezember 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Safnern auf oder können auf dieser Website eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Anregungen unterbreiten und Einwendungen erheben. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, 2553 Safnern, zu richten.
In diesem Verfahrensschritt können keine Einsprachen im Sinne von Art. 60 BauG erhoben werden.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
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