03.09.2020
Reglement über die Mehrwertabgabe: Änderung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 die Änderung des Reglements über die Mehrwertabgabe aufgrund des übergeordneten Rechts (Änderung BauG und BauV) gemäss Artikel 52, Absatz 3 des Gemeindegesetzes (GG; BSG 170.11) genehmigt hat. Das geänderte Reglement tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2021 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
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