04.11.2026
Aktualisierung der Ortsplanung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG)
Der Gemeinderat Safnern bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Aktualisierung der Ortsplanung (bestehend aus Neufassung Baureglement, Änderung Zonenplan, Änderung Schutzzonenplan, Erläuterungsbericht inkl. Mitwirkungsbericht, Vorprüfungsbericht 2025 und 2026, Kurzgutachten Naturgefahren und Kurzgutachten Ökologie) sowie die im Zonenplan enthaltene Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 6. November bis und mit 7. Dezember 2026, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf oder können unter www.safnern.ch eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Safnern, Hauptstrasse 62, 2553 Safnern, einzureichen.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Safnern, 26.10.2026
Der Gemeinderat
1_Safnern Baureglement_261026
2_Safnern_Änderung Zonenplan_261026
3_Safnern_Änderung Schutzzonenplan_261026
4_Erläuterungsbericht_Safnern_inkl.Anhänge 1 und 2_2610264
Safnern_Kurzgutachten_Naturgefahren_251125
Safnern_Kurzgutachten_Oekologie_251217
2025_07_08_VB_Safnern_Revision Ortsplanung
2026_07_16_VBII_Safnern_Revision Ortsplanung