05.07.2018
Aufhebung Verkehrsmassnahmen Fischerweg Safnern
Der Gemeinderat von Safnern verfügt gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die Aufhebung folgender Verkehrsbeschränkung:
Aufhebung: Höchstgewicht 15 Tonnen, ausgenommen landwirtschaftliche Fahrten
- Fischerweg, zwischen der Safnernbrücke und der Hauptstrasse
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
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