Aufhebung Verkehrsmassnahmen Fischerweg Safnern

05.07.2018

Aufhebung Verkehrsmassnahmen Fischerweg Safnern

Der Gemeinderat von Safnern verfügt gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die Aufhebung folgender Verkehrsbeschränkung:

Aufhebung: Höchstgewicht 15 Tonnen, ausgenommen landwirtschaftliche Fahrten
- Fischerweg, zwischen der Safnernbrücke und der Hauptstrasse

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Gemeinderat Safnern

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Aufhebung-Verkehrsmassnahmen-Fischerweg.php - Einwohnergemeinde Safnern