ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

29.10.2026

Mittwoch, 2. Dezember 2026, 20.00 Uhr im Saal des Restaurant Sternen

Traktanden

1. Budget 2027
   a) Budget 2027 sowie Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
    - Genehmigung
   b) Finanzplan 2027 - 2031
    - Kenntnisnahme

2. Orientierungen

3. Verschiedenes

Die Akten zum Traktanden 1 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden und sind auf der Homepage unter der Rubrik Politik – Gemeindeversammlungen aufgeschaltet. Das Budget 2026 und der Finanzplan können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Ver­sammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten versendet.


Botschaften nur noch digital
Ab 2025 ist die gedruckte Gemeindeversammlungsbotschaft nur noch auf Bestellung erhältlich. Dies geschieht aufgrund des Gesetzes über die Digitale Verwaltung sowie ökologischer Überlegungen.

Interessierte können sich an den zukünftigen Gemeindeversammlungen in eine Liste eintragen oder sich direkt an die Gemeindeschreiberei per Mail an safnern@safnern.ch oder Telefon 032 356 02 60 wenden, um die Botschaft weiterhin per Post in gedruckter Form zu erhalten. Einmal abonniert gilt die Zustellung der Botschaft bis auf Widerruf. Die Botschaften werden weiterhin als PDF auf unserer Website verfügbar sein.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese Lösung sowohl die digitalen als auch die analogen Bedürfnisse berücksichtigt.

Der Gemeinderat

 
 
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