Publikation der öffentlichen Planauflage nach Art. 60 BauG

17.01.2019

Genehmigung der Überbauungsordnung Gassenacher, geringfügige Änderung ZPP 2 Gassenacher

Der Gemeinderat Safnern bringt, gestützt auf Art. 60, Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Gassenacher sowie die geringfügige Änderung der ZPP 2 Gassenacher zur öffentlichen Auflage. Sie umfasst die folgenden Unterlagen:
- Überbauungsplan
- Überbauungsvorschriften
- geringfügige Änderung der ZPP 2 Gassenacher
- Erläuterungsbericht
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 10. Januar 2019 bis 8. Februar 2019 in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 62, 2553 Safnern, auf und können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde (www.safnern.ch) aufgeschaltet. Während der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung sowie gegen die Überbauungsordnung bei der Gemeindeschreiberei schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat, 20. Dezember 2018

Überbauungsplan

Überbauungsvorschriften

ZPP 2 Gassenacher

Erläuterungsbericht



 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/oeffentliche-Planauflage-Genehmigung-der-UeO-Gassenacher-geringfuegige-Aenderung-ZPP-2-Gassenacher.php - Einwohnergemeinde Safnern