e-Umzug

22.01.2020

Einführung e-Umzug

Ab 3. Februar 2020 können Sie sämtliche Um- und Wegzüge online melden und müssen nicht mehr persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen. Zuzüge können nur dann online gemeldet werden, wenn die Wegzugsgemeinde ebenfalls an eUmzug angeschlossen ist. Die Plattorm eUmzug dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Den Link zur Plattform eUmzug finden Sie auf der Startseite unter den Direktlinks.

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/e-Umzug.php - Einwohnergemeinde Safnern