Waldbrand: Massnahmen ab 02.07.2026

06.07.2026

Feuerverbot in Wald und Waldesnähe

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr gilt in unserer Region ab sofort ein Feuerverbot im Wald sowie innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Waldrand. Das Entfachen von Feuer im Freien in diesem Bereich ist bis auf Widerruf verboten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Kantons.

Feuerverbot in vier Verwaltungskreisen

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Waldbrand-Massnahmen-ab-02.07.2026.php - Einwohnergemeinde Safnern