Verordnung über die Gebühren der Gemeindebetriebe Safnern 2025

28.11.2024

per 1. Januar 2025

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Safnern an seiner Sitzung vom 18. November 2024 die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebetriebe Safnern 2024 erlassen hat. Diese tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch heruntergeladen werden.

Gemeinderat Safnern

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Verordnung-ueber-die-Gebuehren-der-Gemeindebetriebe-Safnern-2025.php - Einwohnergemeinde Safnern