Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung "am Gässli"

03.03.2020

Publikation

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung "am Gässli"

Der Gemeinderat Safnern bringt, gestützt auf Art. 60, Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122, Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Sie umfasst die folgenden Unterlagen:

- Überbauungsplan
- Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 27. Februar bis 30. März 2020 in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 62, 2553 Safnern, auf und können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde (www.safnern.ch) aufgeschaltet.

Während der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat, 24. Februar 2020

Überbauungsplan

Überbauungsvorschriften

Erläuterungsbericht

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Ueberbauungsordnung-am-Gaessli.php - Einwohnergemeinde Safnern