17.02.2022
Teilrevision/Aktualisierung Ortsplanung Safnern
Der Gemeinderat von Safnern bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzung BMBV, Festlegung Gewässerräume, geringfügige Änderungen Baureglement) zur öffentlichen Auflage.
Die folgenden Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 17. Februar bis 21. März 2022, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf:
Erläuterungsbericht
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Der Gemeinderat Safnern