Tagesschulverordnung – Anpassung Art. 4: Inkrafttreten

17.03.2015

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Safnern an seiner Sitzung vom 16. März 2015 die Tagesschulverordnung, Anpassung Artikel 4 - Erhöhung der Gebühren des Mittagessens auf Fr. 8.50 je Kind - genehmigt hat. Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. August 2015 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch heruntergeladen werden.

Safnern, 17. März 2015

Gemeinderat Safnern

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Tagesschulverordnung-Anpassung-Art.-4-Inkrafttreten.php - Einwohnergemeinde Safnern