16.03.2023
Rechtskräftiger kommunaler Wasserbauplan
Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat den folgenden kommunalen Wasserbauplan gemäss Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes über den Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 genehmigt. Der Wasserbauplan ist mittlerweile rechtskräftig.
Wasserbauträgerin: Einwohnergemeinde Safnern
Gemeinden: Safnern
Wasserbauplan: Hochwasserschutz Dorfbach Safnern
Erlass am: 7. Juli 2022
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Safnern
Auflagedauer: 16. März 2023 bis 17. April 2023
Die genehmigten Unterlagen können von der Bevölkerung während der Auflagefrist zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.
Gemeinderat Safnern