Öffentliche Bekanntmachung

16.03.2023

Rechtskräftiger kommunaler Wasserbauplan

Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat den folgenden kommunalen Wasserbauplan gemäss Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes über den Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 genehmigt. Der Wasserbauplan ist mittlerweile rechtskräftig.

Wasserbauträgerin: Einwohnergemeinde Safnern
Gemeinden:              Safnern
Wasserbauplan:       Hochwasserschutz Dorfbach Safnern
Erlass am:                7. Juli 2022
Auflagestelle:          Gemeindeverwaltung Safnern
Auflagedauer:         16. März 2023 bis 17. April 2023

Die genehmigten Unterlagen können von der Bevölkerung während der Auflagefrist zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.

Gemeinderat Safnern

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Rechtskraeftiger-kommunaler-Wasserbauplan.php - Einwohnergemeinde Safnern