Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

08.04.2020

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Stygräbe Nord

Der Gemeinderat Safnern bringt, gestützt auf Art. 60, Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122, Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Sie umfasst die folgenden Unterlagen:

- Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht

Die Unterlagen liegen während 40 Tagen, vom 9. April 2020 bis 18. Mai 2020 in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 62, 2553 Safnern, auf und können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde (www.safnern.ch) aufgeschaltet.

Währen der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Corona Virus bitten wir die Bevölkerung, die Gemeindeverwaltung bei Bedarf zuerst per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren und empfangen Sie in dringenden Fällen nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 032 356 02 60 / safnern@safnern.ch).

Während der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat, 6. April 2020

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Publikation-oeffentliche-Auflage-geringfuegige-Aenderung-Ueberbauungsordnung-Stygraebe-Nord.php - Einwohnergemeinde Safnern