14.12.2023
Organisationsreglement: Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Safnern am 6. Dezember 2023 beschlossene Änderung von Artikel 3 des Organisationsreglements unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Bei der Gemeindeverwaltung können Kopien aller Erlasse bezogen werden. Ebenfalls sind die Reglemente und Verordnungen auf der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch aufgeschaltet.
Gemeinderat Safnern