Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

11.05.2023

Mittwoch, 14. Juni 2023, 20.00 Uhr
im Saal des Restaurant Sternen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2022
- Genehmigung
- Kenntnisnahme Bericht Revisionsstelle

2. Verpflichtungskredit Sanierung Liegenschaft Kirchweg 8 (Werkhof, Feuerwehrmagazin, Dach mit PV-Anlage)
- Genehmigung

3. Verpflichtungskredit Sanierung Heizung Schulhaus
- Genehmigung

4. Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung Sportplatz (Garderobe, Buvette, Flutlichtanlage)
- Kenntnisnahme

5. Orientierungen

6. Verschiedenes


Die Akten zu Traktandum 1 bis 4 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden und sind unter der Rubrik Politik – Gemeindeversammlungen aufgeschaltet. Die Jahresrechnung 2022 kann zudem bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten versendet.

Der Gemeinderat

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Ordentliche-Einwohnergemeindeversammlung.php - Einwohnergemeinde Safnern