Mitwirkung und öffentliche Auflage - Änderung Baureglement infolge Aufhebung der Baulinien und Strassenalignemente

17.03.2016

Mitwirkung und öffentliche Auflage
Änderung Baureglement infolge Aufhebung der Baulinien und Strassenalignemente

Der Gemeinderat Safnern bringt gestützt auf Art. 58 und Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Baureglements infolge Aufhebung der Baulinien und Strassenalignemente zur Mitwirkung und öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 17. März bis und mit 18. April 2016 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Büro-Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde (www.safnern.ch) aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Safnern einzureichen.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Safnern zu richten.


Gemeinderat Safnern

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Mitwirkung-und-oeffentliche-Auflage.php - Einwohnergemeinde Safnern