Geringfügige Änderung Überbauungsordnung V "im Tal": Rückzug

16.08.2017

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. August 2017 die von der Gemeinde Safnern eingereichten Unterlagen an das Amt für Gemeinden und Raumordnung für die Änderung der Überbauungsordnung V "im Tal" zu-rückgezogen hat, da es sich um keine geringfügige Änderung nach Art. 122 BauV handelt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden.

Gemeinderat Safnern

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Geringfuegige-Aenderung-Ueberbauungsordnung-V-im-Tal-Rueckzug.php - Einwohnergemeinde Safnern