22.01.2020
Einführung e-Umzug
Ab 3. Februar 2020 können Sie sämtliche Um- und Wegzüge online melden und müssen nicht mehr persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen. Zuzüge können nur dann online gemeldet werden, wenn die Wegzugsgemeinde ebenfalls an eUmzug angeschlossen ist. Die Plattorm eUmzug dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Den Link zur Plattform eUmzug finden Sie auf der Startseite unter den Direktlinks.
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
| Montag | 08.00 - 11.00 | |
| Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
| Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | 08.00 - 11.00 |
Drucken | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen
Öffnungszeiten über Auffahrt 2026
Die Gemeindeverwaltung Safnern bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Mittwoch, 13. Mai 2026 ab 15.00 Uhr
Donnerstag, 14. Mai 2026 ganzer Tag
Freitag, 15. Mai 2026 ganzer Tag
Ab Montag, 18. Mai 2026 stehen wir Ihnen während den ordentlichen Öffnungszeiten gerne wieder zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Safnern
2024 Gemeinde Safnern. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».