09.05.2019
öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Safnern bringt, gestützt auf Artikel 58 des kant. Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzung BMBV, Festlegung Gewässerräume, geringfügige Änderungen Baureglement) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Das Dossier umfasst folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Baureglement
- Zonenplan Gewässer
Die Akten liegen vom 9. Mai bis 10. Juni 2019 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Safnern auf oder können unter www.safnern.ch/Aktuelles eingesehen werden. Zudem findet am Mittwoch, 15. Mai 2019, 18.00 - 20.00 Uhr, im grossen Saal im Erdgeschoss des Gemeindehauses eine öffentliche Fragestunde statt, an welcher die wichtigsten Änderungen aufgezeigt und Fragen beantwortet werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, 2553 Safnern, zu richten.
In diesem Verfahren können keine Einsprachen im Sinne von Art. 60 BauG erhoben werden.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
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