08.12.2021
Inkrafttreten per 1. Januar 2022
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Safnern an seiner Sitzung vom 29. November 2021 die Peronalverordnung genehmigt hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2022 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf dieser Homepage unter "Verwaltung/Reglemente, Verodnungen, Formulare & Downloads" heruntergeladen werden.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
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