10.05.2016
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 8. Juni 2016, 20.00 Uhr
Im Saal des Restaurant Sternen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2015
- Genehmigung
- Kenntnisnahme Bericht Revisionsstelle
2. Änderungen Baureglement infolge Aufhebung der Baulinien und Strassenalignemente
- Genehmigung
3. Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung öffentliche Beleuchtung Safnern
- Kenntnisnahme
4. Orientierungen
5. Verschiedenes
Die Akten zu Traktandum 1 und 2 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Die Jahresrechnung 2015 kann bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden und ist auf der Homepage aufgeschaltet.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten versandt.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
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