Gemeindehaus Safnern
Gemeindehaus Safnern
Safnern-Brücke
Safnern-Brücke
Winterstimmung
Winterstimmung
Naturschutzgebiet Häftli
Naturschutzgebiet Häftli
Waldgebiet am Büttenberg
Waldgebiet am Büttenberg
Inmitten der Natur
Inmitten der Natur
Am Rande des Büttenberg
Am Rande des Büttenberg
Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
Erntezeit
Erntezeit
Mattenhof Stöckli
Mattenhof Stöckli
Blickfang - schlicht aber schön
Blickfang - schlicht aber schön
Aus vergangenen Zeiten
Aus vergangenen Zeiten
Gemeindehaus Safnern bei Nacht
Gemeindehaus Safnern bei Nacht
Herbststimmung
Herbststimmung
Safnernberg
Safnernberg
Im Riedrain
Im Riedrain
Winter-Impressionen im Häftli
Winter-Impressionen im Häftli
Abendstimmung im winterlichen Safnern
Abendstimmung im winterlichen Safnern
 
 
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Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni 2025

01.05.2025

Mittwoch, 4. Juni 2025 um 20.00 Uhr
im Saal des Restaurant Sternen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2024
- Genehmigung
- Kenntnisnahme Bericht Revisionsstelle

2. Verpflichtungskredit Sanierung Geschiebesammler Talmatte
-Genehmigung

3. Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung Heizung Schulhaus
- Kenntnisnahme

4. Orientierungen

5. Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden und sind unter der Rubrik Politik – Gemeindeversammlungen aufgeschaltet. Die Jahresrechnung 2024 kann bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten versendet.

Botschaften nur noch digital
Ab diesem Jahr ist die gedruckte Gemeindeversammlungsbotschaft nur noch auf Bestellung erhältlich. Dies geschieht aufgrund des Gesetzes über die Digitale Verwaltung sowie ökologischer Überlegungen. Interessierte können sich direkt an die Gemeindeschreiberei per Mail an safnern@safnern.ch oder Telefon 032 356 02 60 wenden, um die Botschaft weiterhin per Post in gedruckter Form zu erhalten. Einmal abonniert gilt die Zustellung der Botschaft bis auf Widerruf. Die Botschaften sind weiterhin als PDF auf unserer Website verfügbar.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese Lösung sowohl die digitalen als auch die analogen Bedürfnisse berücksichtigt.

Der Gemeinderat

Adresse

Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern

Tel.: 032 356 02 60
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.00
Dienstag 14.00 - 18.00
Mittwoch 07.30 - 15.00
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00 - 11.00
 

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