17.03.2016
Mitwirkung und öffentliche Auflage
Änderung Baureglement infolge Aufhebung der Baulinien und Strassenalignemente
Der Gemeinderat Safnern bringt gestützt auf Art. 58 und Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Baureglements infolge Aufhebung der Baulinien und Strassenalignemente zur Mitwirkung und öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 17. März bis und mit 18. April 2016 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Büro-Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde (www.safnern.ch) aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Safnern einzureichen.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Safnern zu richten.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
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