Gemeindehaus Safnern
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Safnern-Brücke
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Winterstimmung
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Naturschutzgebiet Häftli
Naturschutzgebiet Häftli
Waldgebiet am Büttenberg
Waldgebiet am Büttenberg
Inmitten der Natur
Inmitten der Natur
Am Rande des Büttenberg
Am Rande des Büttenberg
Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
Erntezeit
Erntezeit
Mattenhof Stöckli
Mattenhof Stöckli
Blickfang - schlicht aber schön
Blickfang - schlicht aber schön
Aus vergangenen Zeiten
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Gemeindehaus Safnern bei Nacht
Gemeindehaus Safnern bei Nacht
Herbststimmung
Herbststimmung
Safnernberg
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Im Riedrain
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Winter-Impressionen im Häftli
Winter-Impressionen im Häftli
Abendstimmung im winterlichen Safnern
Abendstimmung im winterlichen Safnern
 
 
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ordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2016

03.11.2016

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 7. Dezember 2016, 20.00 Uhr

im Saal des Restaurant Sternen

Traktanden

1. Verpflichtungskredit Sanierung 300m-Scheibenstand Einig in Meinisberg
- Genehmigung

2. Budget 2017
a) Budget 2017 sowie Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
- Genehmigung
b) Finanzplan 2017 – 2021
- Kenntnisnahme

3. Wahl Revisionsstelle Rechnungsjahr 2016 - 2019
- Wahl

4. Orientierungen

5. Verschiedenes


Die Akten zu Traktandum 2 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Das Budget 2017 und der Finanzplan können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden und sind auf der Homepage aufgeschaltet.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten versandt.

Der Gemeinderat

Adresse

Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern

Tel.: 032 356 02 60
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.00
Dienstag 14.00 - 18.00
Mittwoch 07.30 - 15.00
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00 - 11.00
 

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