24.07.2025
per 31. Juli 2025
Der Gemeinderat Safnern hat am 16. Juni 2025 die Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle vom 22. Juni 2015 beschlossen. Mit der Änderung des kantonalen Lufthygienegesetzes (BSG 823.1) wird der Vollzug der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025 an den Kanton übertragen und ist nicht mehr Gemeindeaufgabe.
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (BSG 170.111) sowie gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 16. Juni 2025 wird hiermit die Aufhebung des Gebührentarifs per 31. Juli 2025 bekannt gemacht. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
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Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
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