20.08.2018
Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018
Aufgrund der Beschränkung des Höchstgewichts 15 Tonnen (publiziert im Nidauer Anzeiger vom 26. April 2018) wurde an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 das Gebührenreglement angepasst (Neu Artikel 45: Gebühr für Ausstellen Strassenverkehrsrechtliche Ausnahmebewilligung Durchfahrt Fischerweg über 15 t). Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2018 beschlossen, die Beschränkung des Höchstgewichts 15 t wieder aufzuheben und andere Massnahmen für den Fischerweg zu überprüfen.
Somit tritt die Änderung des Gebührenreglements (Neu Artikel 45) nicht in Kraft.
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