24.08.2015
Amtliche Vermessung - Bezugsrahmenwechsel von LV03 nach LV95
Gemeinde Safnern
Nach Art. 53 Abs. 2 GeoIV sind die Referenzdaten der amtlichen Vermessung in der ganzen Schweiz bis 2016 in den neuen Bezugsrahmen LV95 zu überführen. Dies macht eine Neuberechnung der Grundbuchflächen nötig, die zu kleinen Änderungen der Grundstückflächen führen kann. Die Anpassung ist rein rechnerisch und hat keine Änderungen der Grundstückgrenzen im Gelände zur Folge. Die Grundeigentümer sind daher nicht in ihren Eigentumsrechten berührt. Allfällig Anpassungen der Grundbucheinträge werden von Amtes wegen vorgenommen.
Die Daten der amtlichen Vermessung der Gemeinde Safnern wurden in den neuen Bezugsrahmen LV95 überführt. Die Eintragung der neuen Grundstücksflächen im Grundbuch erfolgte am 27. Juli 2015.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ab diesem Termin bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Grundbuchflächen zu verwenden sind.
Eine Liste sämtlicher Grundstücke mit den neu berechneten Flächen sowie weitere Informationen zum Bezugsrahmenwechsel finden sich unter www.be.ch/lv95.
Safnern, den 25. August 2015
EINWOHNERGEMEINDE SAFNERN
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
| Montag | 08.00 - 11.00 | |
| Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
| Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | 08.00 - 11.00 |
Drucken | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen
Öffnungszeiten über Auffahrt 2026
Die Gemeindeverwaltung Safnern bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Mittwoch, 13. Mai 2026 ab 15.00 Uhr
Donnerstag, 14. Mai 2026 ganzer Tag
Freitag, 15. Mai 2026 ganzer Tag
Ab Montag, 18. Mai 2026 stehen wir Ihnen während den ordentlichen Öffnungszeiten gerne wieder zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Safnern
2024 Gemeinde Safnern. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».