14.12.2015
Inkrafttreten von Erlassen - Personalreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung von Safnern am 9. Dezember 2015 die Ergänzung von Artikel 17 Absatz 2 Personalreglement, mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2016, genehmigt hat.
Bei der Gemeindeverwaltung können Kopien aller Erlasse bezogen werden. Ebenfalls sind die Reglemente und Verordnungen auf der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch aufgeschaltet.
Safnern, 14. Dezember 2015
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
| Montag | 08.00 - 11.00 | |
| Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
| Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | 08.00 - 11.00 |
Drucken | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen
Öffnungszeiten über Auffahrt 2026
Die Gemeindeverwaltung Safnern bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Mittwoch, 13. Mai 2026 ab 15.00 Uhr
Donnerstag, 14. Mai 2026 ganzer Tag
Freitag, 15. Mai 2026 ganzer Tag
Ab Montag, 18. Mai 2026 stehen wir Ihnen während den ordentlichen Öffnungszeiten gerne wieder zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Safnern
2024 Gemeinde Safnern. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».