31.07.2018
1. August- Feier / Abbrennen von Feuerwerk verboten
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Gemeinde Safnern beschlossen, auf das Höhenfeuer und Feuerwerk am 1. August zu verzichten und ein allgemeines Feuerwerksverbot an der 1. August-Feier zu erlassen.
Die 1. August-Feier findet ab 18.00 Uhr bei der alten Turnhalle statt. Die Gemeinde offeriert allen Besuchern eine Bratwurst vom Grill mit Brot. Die jüngeren Teilnehmer/innen erhalten zusätzlich ein Weggli mit Schoggistängeli. Getränke, Pommes-Frites und Süsses werden auch nicht fehlen. Für Speis und Trank, sowie die Organisation der Feier ist der Verschönerungsverein Safnern zuständig und hofft wie in den letzten Jahren auf eine grosse Teilnahme der Bevölkerung.
Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) bleibt bestehen. Im Wald und in Waldesnähe sind das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt.
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
2024 Gemeinde Safnern. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».