15.06.2022
(Art. 60 Abs. 3 BauG)
Der Gemeinderat von Safnern bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die von der Gemeindeversammlung am 8. Juni 2022 beschlossenen Änderungen des Zonenplans Gewässer zur nachträglichen öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 17. Juni bis 17. Juli 2022, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf oder können hier eingesehen werden:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Es kann nur gegen die aufgelegten Änderungen Einsprache erhoben werden.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
2024 Gemeinde Safnern. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».